Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat.
Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 16. Februar 2023 veröffentlichten Urteil und wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab.
Hier ist eine Liste auf der Webseite des ADAC, wo man sieht welche Strafen im benachbarten Ausland drohen.
Blitzer App auch für Beifaher verboten
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Re: Blitzer App auch für Beifaher verboten
Hier Infos aus der Presse.
Zitat:
" Hier hat der Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht einen Tipp parat: „Keine App-Verwendung wäre es, wenn der Fahrer vor Fahrtantritt einen Routenplan mit eingezeichneten Blitzern ausdruckt und während der Fahrt nutzt.“
Falls die App nur installiert ist, aber nicht „läuft“, fällt der Fall unter § 23 1c Satz 3 StVO: Die App zu haben ist erlaubt, solange „die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“."
Man darf also vor Fahrantritt die Blitzerapp nutzen sich die Standorte merken, notieren oder gar ausdrucken, wenn während der Fahrt die App deaktiviert ist.
Zitat:
" Hier hat der Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht einen Tipp parat: „Keine App-Verwendung wäre es, wenn der Fahrer vor Fahrtantritt einen Routenplan mit eingezeichneten Blitzern ausdruckt und während der Fahrt nutzt.“
Falls die App nur installiert ist, aber nicht „läuft“, fällt der Fall unter § 23 1c Satz 3 StVO: Die App zu haben ist erlaubt, solange „die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“."
Man darf also vor Fahrantritt die Blitzerapp nutzen sich die Standorte merken, notieren oder gar ausdrucken, wenn während der Fahrt die App deaktiviert ist.